Sonntag, 11. März 2012

Mini GmbH – eine Alternative für Existenzgründer im Online-Handel

Um sich mit einem Online-Handel selbständig zu machen bedarf es vorher nicht allzu viel zu bedenken – im Vergleich zu einem konventionellen Einzelhandelsgeschäft. Es reicht eine konkurrenzfähige Geschäftsidee, ein durchdachtes Shop-System und eine ansprechende Auswahl von Produkten, die zu marktfähigen Preisen angeboten werden können. Doch eines kommt noch hinzu: die richtige Wahl der Rechtsform für die zu gründende Firma, denn diese ist ausschlaggebend dafür, wie hoch zukünftig die steuerlichen Verpflichtungen sein werden, welche rechtlichen Sachverhalte zu berücksichtigen sind und nicht zuletzt wie groß der geschäftliche Erfolg des Unternehmens ausfällt.

Vergangenen Freitag lag die neueste Ausgabe des Online-Magazins INTERNETHANDEL.de bei mir im Postfach und berichtete genau über dieses interessante Thema als Titelstory. Die Wahl der richtigen Rechtsform bei der Neugründung ist wirklich nicht zu vernachlässigen. Spätestens wenn die Firma mal in Schieflage gerät, merkt man, ob man sich für die optimale Rechtsform entschieden hat. Ich assoziiere hier gerade mit einem bekannten Filialisten aus der Drogistenbranche, der als Einzelunternehmer auch mit seinem vollständigen Privatvermögen haften darf.

Besser ist es allemal, sich vorher zu informieren und vielleicht lieber den etwas höheren Verwaltungsaufwand für eine Kapitalgesellschaft in Kauf zu nehmen, um im Ernstfall dann nicht ins Bodenlose abzustürzen. Hier bietet sich für Neugründungen die Rechtsform der Kapitalgesellschaft an, jedoch sind für die GmbH oder für die AG nicht unerhebliche Kapitaleinlagen erforderlich, nämlich 25.000 Euro oder 50.000 Euro. Zwar kann dieses Stammkapital auch über Sachwertanlagen eingebracht werden, aber es muss tatsächlich erst einmal vorhanden sein. Nicht jeder Junggründer verfügt gleich über so eine Menge Geld bzw. Maschinen oder Fuhrpark geschweige denn über eine entsprechende Kreditlinie.

Seit Ende 2008 gibt es jedoch eine weitere Möglichkeit, nämlich die sogenannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, bekannt auch unter den Begriffen UG (haftungsbeschränkt), Mini GmbH oder 1-Euro-GmbH. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine vollwertige GmbH. Nur das Stammkapital fällt deutlich niedriger aus, hier reicht bereits ein ganzer Euro als Kapitaleinlage. Auch der Aufwand zur Gründung ist überschaubar, genauso wie die Kosten, die durch die Gründung anfallen. Damit ist die UG (haftungsbeschränkt) die ideale Gesellschaftsform für Gründer mit knapp bemessenem Startkapital.

Über diese noch recht jung und wenig bekannte Möglichkeit der Firmierung berichtet die aktuelle Ausgabe von INTERNETHANDEL.de und stellt Existenzgründern und angehenden Firmenchefs sämtliche Eigenschaften, Rechte, Pflichten und Möglichkeiten der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vor.

Außerdem gibt es jede Menge anderer interessanter Artikel, angefangen von News und Berichten zum E-Commerce, rechtliche Bestimmungen beim Einsatz von Social Media Tools bis hin zum Einsatz von Facebook, Twitter, Google+ oder Weblogs um mit dem Online-Handel erfolgreich zu werden.

Wer erstmal reinschnuppern möchte, kann sich hier eine kostenlose Leseprobe bestellen. Außerdem gibt es auch einen wöchentlichen Newsletter, der kostenlos abonniert werden kann.

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