Vergangenen Freitag lag die neueste
Ausgabe des Online-Magazins INTERNETHANDEL.de
bei mir im Postfach und berichtete genau über dieses interessante
Thema als Titelstory. Die Wahl der richtigen Rechtsform bei der
Neugründung ist wirklich nicht zu vernachlässigen. Spätestens wenn
die Firma mal in Schieflage gerät, merkt man, ob man sich für die
optimale Rechtsform entschieden hat. Ich assoziiere hier gerade mit
einem bekannten Filialisten aus der Drogistenbranche, der als
Einzelunternehmer auch mit seinem vollständigen Privatvermögen
haften darf.
Besser ist es allemal, sich vorher zu
informieren und vielleicht lieber den etwas höheren
Verwaltungsaufwand für eine Kapitalgesellschaft in Kauf zu nehmen,
um im Ernstfall dann nicht ins Bodenlose abzustürzen. Hier bietet
sich für Neugründungen die Rechtsform der Kapitalgesellschaft an,
jedoch sind für die GmbH oder für die AG nicht unerhebliche
Kapitaleinlagen erforderlich, nämlich 25.000 Euro oder 50.000 Euro.
Zwar kann dieses Stammkapital auch über Sachwertanlagen eingebracht
werden, aber es muss tatsächlich erst einmal vorhanden sein. Nicht
jeder Junggründer verfügt gleich über so eine Menge Geld bzw.
Maschinen oder Fuhrpark geschweige denn über eine entsprechende
Kreditlinie.
Seit Ende 2008 gibt es jedoch eine
weitere Möglichkeit, nämlich die sogenannte haftungsbeschränkte
Unternehmergesellschaft, bekannt auch unter den Begriffen UG
(haftungsbeschränkt), Mini GmbH oder 1-Euro-GmbH. Rechtlich gesehen
handelt es sich hierbei um eine vollwertige GmbH. Nur das
Stammkapital fällt deutlich niedriger aus, hier reicht bereits ein
ganzer Euro als Kapitaleinlage. Auch der Aufwand zur Gründung ist
überschaubar, genauso wie die Kosten, die durch die Gründung
anfallen. Damit ist die UG (haftungsbeschränkt) die ideale
Gesellschaftsform für Gründer mit knapp bemessenem Startkapital.
Über diese noch recht jung und wenig
bekannte Möglichkeit der Firmierung berichtet die aktuelle Ausgabe
von INTERNETHANDEL.de und stellt Existenzgründern und angehenden
Firmenchefs sämtliche Eigenschaften, Rechte, Pflichten und
Möglichkeiten der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vor.
Außerdem gibt es jede Menge anderer
interessanter Artikel, angefangen von News und Berichten zum
E-Commerce, rechtliche Bestimmungen beim Einsatz von Social Media
Tools bis hin zum Einsatz von Facebook, Twitter, Google+ oder Weblogs
um mit dem Online-Handel erfolgreich zu werden.
Wer erstmal reinschnuppern möchte,
kann sich hier
eine kostenlose Leseprobe bestellen. Außerdem gibt es auch einen
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